Kanzlei Pape & Hoppe Rechtsanwälte aus Leipzig – Ihr Ansprechpartner in allen Fragen zur Kündigung
Die Kanzlei Pape & Hoppe Rechtsanwälte aus Leipzig berät und vertritt sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Ein häufiger Streitfall ist die Kündigung. Zu ihrer Wirksamkeit sollten Sie einige wichtige Voraussetzungen kennen.
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Welche Kündigungsgründe gibt es?
Grundsätzlich kann eine Kündigung aus jedem Grund erfolgen – es sei denn, der Arbeitnehmer ist länger als sechs Monate in einem Betrieb mit mehr als zehn Beschäftigten tätig, sodass das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Dann muss die Kündigung gem. § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt sein. Sie ist sozial gerechtfertigt, wenn sie:
- In der Person des Arbeitnehmers (sog. personenbedingte Kündigung) begründet ist
- Im Verhalten des Arbeitnehmers (sog. verhaltensbedingte Kündigung) begründet ist
- In dringenden betrieblichen Erfordernissen (sog. betriebsbedingte Kündigung) begründet ist
Welche Kündigungsfristen gibt es?
Bei der ordentlichen Kündigung gelten die gesetzlichen Fristen gem. § 622 BGB, wenn nicht durch einen Arbeits- oder Tarifvertrag davon abgewichen wird. Nach § 622 Abs. 1 BGB kann unter Berücksichtigung einer Frist von vier Wochen das Arbeitsverhältnis zum 15. Eines Monats oder zum Monatsende gekündigt werden. Die Frist von vier Wochen ist eine Grundkündigungsfrist, die sich für den Arbeitgeber stufenweise je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit des Beschäftigten verlängert. Während der Probezeit beträgt die Frist nur zwei Wochen, sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.
Welche Kündigungsarten gibt es?
Es gibt die ordentliche und die außerordentliche Kündigung. Die ordentliche Kündigung kann im Gegensatz zur außerordentlichen Kündigung grundsätzlich nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist, also einer vorgeschriebenen Zeitspanne, die zwischen dem Zugang der Kündigungserklärung und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses liegen muss, erfolgen. Die außerordentliche Kündigung ist im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung nicht an die Einhaltung einer Kündigungsfrist gebunden. Die Kündigungserklärung hat gem. § 626 Abs. 2 BGB innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen. Der Zeitpunkt, an dem man von dem Grund in Kenntnis gesetzt wurde, ist der Beginn der Frist.
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Unser Service für Sie
Mit Kompetenz und Weitblick ans Ziel: Das ist das tägliche Bestreben der Pape & Hoppe Rechtsanwälte im Umgang mit arbeitsrechtlichen Fragen unserer Mandanten in Leipzig und Umgebung. Sowohl Wirtschaftsunternehmen als auch Privatpersonen sind hier in den besten Händen. Schließlich profitieren Sie durch die jahrelange Tätigkeit der Anwälte in Großkanzleien von einem weitreichenden Erfahrungsschatz. Dabei wird nach dem Vier-Augen-Prinzip gearbeitet und Mandanten werden stets auf der Basis von zwei Fachmeinungen beurteilt. Des Weiteren sind gesellschaftliches Engagement sowie gelegentliche unentgeltliche Rechtsberatung ein wesentlicher Teil des anwaltlichen Berufsverständnisses. Gerne unterstützen Sie die Rechtsanwälte u.a. in den Bezirken Neuschönefeld, Reudnitz, Zentrum-Südost, Zentrum-Nord, Südvorstadt, Zentrum-Ost sowie Schleußig in allen Fragen rund um das Arbeitsrecht.