Auf diese Punkte müssen Sie bei einem Arbeitsvertrag achten!
Es gab in der Geschichte eine Zeit, in der ein Arbeitsverhältnis per Handschlag besiegelt wurde – doch wenn Sie in der heutigen Arbeitswelt auf der sicheren Seite stehen möchten, ist ein detaillierter und geprüfter Arbeitsvertrag unabdingbar. Ein Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten sowohl des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers. Darüber hinaus beschreibt dieser, für welche Leistungen der Arbeitnehmer entlohnt wird. Dies kann sehr frei gestaltet werden so lange gesetzliche Rahmenbedingungen wie der Arbeitnehmerschutz eingehalten werden. Doch nicht immer bleiben die Bedingungen im Laufe der Zeit gleich. Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht bei Pape & Hoppe Rechtsanwälte in Leipzig helfen Ihnen gerne bei Entwurf oder Prüfung Ihres Arbeitsvertrages. Im Folgenden beschreiben wir die wichtigsten Punkte, die Sie bei einem Arbeitsvertrag beachten sollten.
Rufen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie ein erstes Beratungsgespräch!
Tel.: 0341 - 479 312 8
Was definiert ein Arbeitsvertrag?
Der Arbeitsvertrag definiert die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber und richtet sich nach den § 611 bis 630 BGB. Er ist ein Dienstvertrag zwischen dem Angestellten, dessen Hauptpflicht in der Erbringung einer bestimmten Leistung liegt und dem Arbeitgeber, der sich im Gegenzug zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet. Der Unterschied zu anderen Dienstverträgen liegt in der sozialen Abhängigkeit des Angestellten, sodass der Arbeitsvertrag eine besondere Art des Dienstvertrages ist. Der Vertrag ist in der Regel unbefristet, es ist aber auch eine Befristung möglich, sodass die Vertragsbeendigung auf eine bestimmte Zeit festgelegt oder vom Erreichen eines Zieles abhängig gemacht wird.
Welche Form muss ein Arbeitsvertrag haben?
Grundsätzlich können Arbeitsverhältnisse im Gegensatz zu ihrer Beendigung mündlich schriftlich oder stillschweigend durch schlüssiges Verhalten begründet werden. Die Schriftform ist nicht zwingend erforderlich, es sei denn, sie ist tarifvertraglich vorgeschrieben. Ein mündlich zustande gekommener Vertrag kann allerdings Beweisschwierigkeiten für Sie mit sich bringen.
Das sollte in Ihrem Vertrag vermerkt sein
Gerade für Arbeitnehmer ohne schriftliche Verträge hat der Gesetzgeber der Rechtssicherheit und Beweiserleichterung wegen das Nachweisgesetz geschaffen. Demnach ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, spätestens einen Monat nach dem Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich und unterschrieben dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Die Niederschrift muss gem. § 2 Absatz 1 Satz 2 NachwG (Nachweisgesetz) folgende wesentlichen Vertragsbedingungen beinhalten.
- Anschrift von Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitsort(e)
- Art der Tätigkeit
- Gesamtes Entgelt
- Arbeitszeit
- Urlaub
- Kündigungsfristen
- Tarifverträge o. ä.
Des Weiteren sollte ein optimaler Arbeitsvertrag auch Situationen regeln, in denen es zum Streitfall kommen könnte. Dazu zählen beispielsweise Regelungen bzgl.:
- Probezeit
- Krankheitsfall
- Überstunden
- Arbeitsunfähigkeit
- Nebentätigkeiten
- Geheimhaltungspflicht
- Vertragsbruch
Aufgrund der vielen Einzelheiten und der Besonderheiten, die beispielsweise bei Teilzeitarbeit oder Tarifverträgen zu beachten sind, sollten Sie Ihren Vertrag am besten immer mit einem Fachanwalt besprechen, bevor Sie diesen unterzeichnen.
Arbeitgeber und Arbeitsort
Ein häufiger Streitpunkt betrifft Arbeitgeber und Arbeitsort. Sollten Sie im Streitfall den falschen Arbeitgeber anklagen, wird diese automatisch ungültig. Dies kann geschehen, wenn Sie Teil eines Firmenverbundes sind. Ihren verantwortlichen Arbeitgeber finden Sie im Arbeitsvertrag.
Der Arbeitsort kann ein entscheidendes Auswahlkriterium bei der Jobsuche sein. Falls Sie durch Familie oder Immobilienbesitz an einen Ort gebunden sind, haben Sie vielleicht gezielt in diesem, eine Arbeitsstelle angenommen. Doch Arbeitsbedingungen ändern sich – Zweige schließen, andere Standorte benötigen Mitarbeiter, womöglich sogar im Ausland. Wenn Sie nicht oder nur in einem bestimmten Rahmen versetzt werden wollen, sollte der genaue Arbeitsort im Arbeitsvertrag definiert werden.
Tätigkeit und Gehalt
Ein weiteres Problem können ungenaue Beschreibungen des Tätigkeitsbereichs und der dafür entrichteten Vergütung darstellen. Im Laufe der Jahre kann sich der Tätigkeitsbereich wandeln – vielleicht weil Sie Talente für eine andere Position zeigen, vielleicht weil gerade Personalmangel herrschte. Doch nicht immer führt das zur Zufriedenheit des Arbeitnehmers. Ist der Einsatzbereich nicht mehr die Position, auf die Sie sich beworben hatten, kann dies zu Differenzen führen – daher sollte Ihre Tätigkeit möglichst genau beschrieben werden.
Ebenfalls sollte festgehalten werden, wann und wie lange Sie zu welcher Vergütung arbeiten. Welche Sonderzahlungen stehen Ihnen zu? Werden Überstunden entlohnt – und wenn ja, wie? Steht Ihnen ein Fahrtkostenzuschuss für eine lange Anreise zu? An welchem Tag des Monats erhalten Sie jeweils Ihr Gehalt? In welchem Fall steht Ihnen eine Gehaltserhöhung zu – beispielsweise nach der Probezeit? Umso genauer Sie dies im Vorhinein klären, umso geringer die Chance, dass Sie das Gefühl haben, ausgenutzt zu werden. Besprechen Sie Ihre Fragen und Sorgen am besten bereits vor Unterzeichnung mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf die Aushändigung der Niederschrift. Kommt der Arbeitgeber seiner Verpflichtung jedoch nicht nach, führt dies nicht zur Unwirksamkeit des Arbeitsvertrages. Auch eine spätere Änderung der wesentlichen Vertragsbedingungen muss schriftlich festgehalten und spätestens einen Monat nach der Änderung mitgeteilt werden. Das Nachweisgesetz gilt auch für Praktikanten.
Sie brauchen Unterstützung im Arbeitsrecht von einem Fachanwalt – rufen Sie an!
Tel.: 0341 - 479 312 8
Unser Service für Sie
Mit Kompetenz und Weitblick ans Ziel: Das ist das tägliche Bestreben der Pape & Hoppe Rechtsanwälte im Umgang mit arbeitsrechtlichen Fragen unserer Mandanten in Leipzig und Umgebung. Sowohl Wirtschaftsunternehmen als auch Privatpersonen sind hier in den besten Händen. Schließlich profitieren Sie durch die jahrelange Tätigkeit der Anwälte in Großkanzleien von einem weitreichenden Erfahrungsschatz. Dabei wird nach dem Vier-Augen-Prinzip gearbeitet und Mandanten werden stets auf der Basis von zwei Fachmeinungen beurteilt. Des Weiteren sind gesellschaftliches Engagement sowie gelegentliche unentgeltliche Rechtsberatung ein wesentlicher Teil des anwaltlichen Berufsverständnisses. Gerne unterstützen Sie die Rechtsanwälte u.a. in den Bezirken Neuschönefeld, Reudnitz, Zentrum-Südost, Zentrum-Nord, Südvorstadt, Zentrum-Ost sowie Schleußig in allen Fragen rund um das Arbeitsrecht.