Pro Bono – gutes Recht für eine gute Sache
Wir haben den Anspruch an uns selbst, für Belange des Gemeinwohls oder besonders hilfsbedürftiger Personen auch unentgeltlich zu arbeiten. Wir erachten die Bereitschaft zu gesellschaftlichem Engagement und gelegentlicher unentgeltlicher Rechtsberatung als wesentlichen Teil unseres anwaltlichen Berufsverständnisses. Hierzu gehört auch und vor allem eine Pro-Bono-Tätigkeit mit den gleichen Qualitätsmaßstäben wie in der übrigen Mandatsbearbeitung.
Die Anwälte dieser Kanzlei sind daher seit vielen Jahren für gemeinnützige Vereine und öffentlich-rechtliche Stiftungen sowie eine Reihe von Künstlern tätig. Das diesbezügliche Engagement der Kanzlei ist auch der Tatsache geschuldet, dass Alexander Pape neben seiner juristischen Tätigkeit auch literarisch tätig ist.
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Tel.: 0341 - 479 312 8
Unser Service für Sie
Mit Kompetenz und Weitblick ans Ziel: Das ist das tägliche Bestreben der Pape & Hoppe Rechtsanwälte im Umgang mit arbeitsrechtlichen Fragen unserer Mandanten in Leipzig und Umgebung. Sowohl Wirtschaftsunternehmen als auch Privatpersonen sind hier in den besten Händen. Schließlich profitieren Sie durch die jahrelange Tätigkeit der Anwälte in Großkanzleien von einem weitreichenden Erfahrungsschatz. Dabei wird nach dem Vier-Augen-Prinzip gearbeitet und Mandanten werden stets auf der Basis von zwei Fachmeinungen beurteilt. Des Weiteren sind gesellschaftliches Engagement sowie gelegentliche unentgeltliche Rechtsberatung ein wesentlicher Teil des anwaltlichen Berufsverständnisses. Gerne unterstützen Sie die Rechtsanwälte u.a. in den Bezirken Neuschönefeld, Reudnitz, Zentrum-Südost, Zentrum-Nord, Südvorstadt, Zentrum-Ost sowie Schleußig in allen Fragen rund um das Arbeitsrecht.